Betrugsversuch mit Digitalwecker
Lauschangriff aufs Prüfungsamt: Ein Jura-Student soll mit einer sogenannten Spy Clock, einem Wecker mit Mini-Kamera, heimlich ein mündliches Examen mitgeschnitten haben. Seine Verteidigung klingt wenig glaubhaft.
Ein 30-jähriger Jura-Student soll in Hamburg eine mündliche Prüfung samt Beratungen der Prüfer gefilmt haben. Deswegen stand er am Donnerstag wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ vor dem Hamburger Amtsgericht.
Zum Prozessauftakt bestritt er den Vorwurf. Er habe den digitalen Wecker mit Mini-Kamera eine sogenannte Spy Clock - im Mai 2012 nicht in das Justizprüfungsamt gestellt, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger mitteilen. „Das war nicht sein Plan, und das hat er auch nicht gemacht.“
Sein Mandant habe das Gerät vielmehr einem Bekannten ausgeliehen und sich dann nicht weiter darum gekümmert. Er wisse allerdings nur, dass der Bekannte „Andi“ heiße – er kenne weder dessen Nachnamen, Anschrift oder Telefonnummer. Erst von dem Bekannten will der Prüfling erfahren haben, dass die Spy Clock im Justizprüfungsamt stehe und er sie dort abholen müsse: „So hatte mein Mandant den Schlamassel am Hals.“
Für den jungen Mann hat der Vorwurf schon vor einer Entscheidung in dem Strafprozess gravierende Folgen: Er wurde als Referendar entlassen. Einige Zeit nach dem Vorfall mit der Spionagekamera hatte er selbst die mündliche Prüfung abgelegt. Eine Bewerbung für den Dienst als Referendar in Hamburg scheiterte wegen der Ermittlungen.
Im benachbarten Schleswig-Holstein wurde er zwar im April 2013 eingestellt - dort wussten die Behörden nichts von den laufenden Ermittlungen. Als das Oberlandesgericht Schleswig schließlich davon erfuhr, wurde er nach einer Anhörung entlassen, wie eine Richterin als Zeugin berichtete.
Ein Prüfer belastete den Mann vor Gericht. Der Student habe bereits in einer früheren Prüfung eine Spy Clock im Justizprüfungsamt platziert, als er einem Examen als Zuschauer beiwohnte. „Ja, der Angeklagte war derjenige, der den Wecker aufgestellt hat“, sagte der Zeuge.
Bei der mündlichen Jura-Prüfung durften Zuschauer nur in Teilen dabei sein, die Beratungen der Prüfer und die Bekanntgabe der Noten war nicht öffentlich. Mit Hilfe der Aufnahmen aus dem nichtöffentlichen Teil könnten Prüflinge Rückschlüsse darauf ziehen, welche Antworten wie gewertet werden und welche Noten es dafür gab.
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Wie äußerte sich der Verteidiger zur Sache seines Mandanten?
ADer Angeklagte hat es nicht vorgehabt.
BDer Angeklagte musste es tun.
CDer Angeklagte hat es dienstlich getan.
DDer Angeklagte ist schuldig.